ZIMMERRÄUMUNG PFLEGEHEIM
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Für Institutionen

Ein Anruf statt einer Offertenrunde.

Wenn mehrmals im Jahr ein Zimmer zu räumen ist, sollte niemand jedes Mal drei Offerten einholen müssen.

2-4 hpro Einzelzimmer
Mo-Sa07:00-20:00 Uhr
kostenlosBeurteilung

So funktioniert die Anfrage

Für Institutionen, ohne Umwege.

  1. AnrufenKurze Schilderung der Lage, Zimmergrösse und gewünschter Termin.
  2. Zusage am TelefonMeist ohne Besichtigung. Bei Unklarheiten kommen wir kostenlos vorbei.
  3. Räumung und ÜbergabeDiskret, dokumentiert, mit Abnahmegarantie bei Reinigung.
Zimmer meist am selben Tag frei2 bis 4 Stunden pro Einzelzimmer
Diskret und leiseAusserhalb der Besuchszeiten
DokumentiertFotoprotokoll auf Wunsch
BetriebshaftpflichtVersichert für Schäden im Haus

Kurz beantwortet: Eine Rahmenvereinbarung regelt die wiederkehrende Zusammenarbeit zwischen einem Pflegeheim und uns: feste Ansprechperson, zugesagte Reaktionszeit, vereinbarte Konditionen ohne Einzelverhandlung und Sammelrechnung pro Quartal.

Was eine Rahmenvereinbarung Ihrem Betrieb abnimmt

Der übliche Weg kostet mehr Zeit, als er sollte: Ein Zimmer wird frei, jemand in der Verwaltung sucht einen Anbieter, vergleicht Offerten, stimmt den Termin ab und kontrolliert am Ende die Rechnung. Bei jedem einzelnen Fall von vorne.

Was Sie stattdessen erhalten

  • Direkte Nummer: ein Anruf genügt, keine Offertenrunde, kein Formular
  • Zugesagte Reaktionszeit: wir vereinbaren verbindlich, in welcher Frist wir vor Ort sind
  • Feste Konditionen: die Ansätze stehen im Voraus fest und werden nicht pro Fall verhandelt
  • Sammelrechnung: eine Abrechnung pro Quartal statt einzelner Belege
  • Feste Ansprechperson: dieselbe Person, die Ihre Abläufe und Ihr Haus kennt
  • Dokumentation: auf Wunsch Fotoprotokoll und Entsorgungsnachweis pro Zimmer

Für welche Institutionen das passt

Pflege- und Altersheime, Alterswohnungen und betreutes Wohnen, Kliniken mit Langzeitpflege, Spitex-Organisationen sowie Liegenschaftsverwaltungen mit Alterswohnungen im Bestand.

Wie der Umgang mit Angehörigen geregelt wird

Gerade dieser Punkt gehört schriftlich geregelt: Wer erteilt intern die Freigabe, wer nimmt persönliche Gegenstände entgegen, und wie lange wird aufbewahrt, falls niemand erreichbar ist. Wir bringen dafür einen Vorschlag mit, den Sie auf Ihre Hausregeln zuschneiden.

Wie eine Vereinbarung zustande kommt

  1. Gespräch vor Ort: wir schauen uns Ihr Haus an, Zimmergrössen, Lift, Anlieferung, Abläufe
  2. Vorschlag: Sie erhalten einen Entwurf mit Konditionen, Reaktionszeiten und Ablauf
  3. Anpassung: Sie ändern, was zu Ihren Hausregeln passen muss
  4. Start: ab dann genügt ein Anruf

Die Vereinbarung enthält keine Abnahmepflicht. Sie verpflichtet Sie zu nichts, sie vereinfacht nur den Ablauf, wenn Sie uns brauchen.

Häufige Fragen

Fragen zu Rahmenvereinbarung

Verpflichtet uns eine Rahmenvereinbarung?
Nein. Sie enthält keine Abnahmepflicht, sondern regelt nur den Ablauf, wenn Sie uns beauftragen.
Welche Reaktionszeit ist möglich?
Das vereinbaren wir verbindlich, abgestimmt auf Ihren Bedarf und Ihre Belegungssituation.
Erhalten wir eine Sammelrechnung?
Ja, üblicherweise pro Quartal, auf Wunsch auch monatlich.
Gibt es eine feste Ansprechperson?
Ja, dieselbe Person, die Ihr Haus und Ihre Abläufe kennt.
Wird der Umgang mit Angehörigen geregelt?
Ja, das gehört schriftlich in die Vereinbarung: Freigabe, Übergabe, Lagerung.
Erhalten wir eine Dokumentation?
Auf Wunsch Fotoprotokoll und Entsorgungsnachweis pro Zimmer.

Ein Zimmer wird frei?

Rufen Sie an. Wir sagen Ihnen am Telefon, wie schnell wir kommen können, und was das kostet.

079 615 20 06Anfrage senden
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